Wartung von Klinikbetten
inkl. DGUV V3-Prüfung und Dokumentation
Die regelmäßige Wartung von Klinik- und Pflegebetten ist essenziell für die Sicherheit und Funktionalität im Pflegealltag. Wir führen umfassende Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3 durch und dokumentieren alle Maßnahmen transparent und nachvollziehbar.


Ziel der Wartung
Die regelmäßige Wartung von Klinik- Und Pflegebetten dient der Sicherstellung von:
- Funktionsfähigkeit und technischer Zuverlässigkeit im täglichen Pflegeeinsatz
- Einhaltung von gesetzlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften (z. B. MPBetreibV, DIN EN 60601-2-52)
- Vermeidung von Ausfällen und potenziellen Gefährdungen für Patient*innen und Personal
- Erfüllung der Anforderungen des elektrischen Arbeitsschutz gemäß DGUV Vorschrift 3


Wartungsbestandteile
a) Allgemeine Wartung
Die allgemeine Wartung umfasst:
- Mechanische Kontrolle: Rahmen, Seitengitter, Bremsen, Rollen, Aufrichthilfen
- Funktionale Prüfung: Verstellbarkeit (manuell oder elektrisch), Stabilität, Vollständigkeit von Zubehör
- Hygienische Bewertung: Zustand von Oberflächen und Polsterteilen (z. B. Risse, Desinfektionsfähigkeit)
b) Elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
Die DGUV V3-Prüfung ist gesetzlich verpflichtend für alle elektrisch betriebenen Klinikbetten. Sie muss durch eine befähigte Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Prüfinhalte nach DGUV V3:
- Sichtprüfung auf äußerliche Schäden und ordnungsgemäßen Zustand
- Messung des Schutzleiterwiderstands
- Funktionsprüfung der elektrischen Verstellungen
- Prüfung der Ableitströme (z. B. Patienten- oder Berührstrom)
- Prüfung der Stecker, Leitungen und Bedieneinheiten
Prüfintervall:
- In der Regel alle 12 Monate oder gemäß Gefährdungsbeurteilung
- Bei Reparaturen oder nach Standortwechsel ist eine wiederholte Prüfung erforderlich
Durchführung der Wartung
Maßnahme | Zuständig | Turnus |
---|---|---|
Allgemeine Sicht- und Funktionsprüfung | Medizintechnik / Haustechnik | jährlich |
DGUV V3-Prüfung (elektrisch) | Befähigte Elektrofachkraft | jährlich |
Tägliche Sichtkontrolle | Pflegepersonal | laufend |
Die Wartung erfolgt unter Beachtung der Herstellervorgaben.


Dokumentation
Eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der Nachweisführung gegenüber Behörden (z. B. Gesundheitsamt, TÜV, MD) und als Grundlage für die Instandhaltungsstrategie.
Inhalte der Wartungsdokumentation:
- Geräteidentifikation: Hersteller, Modell, Seriennummer
- Standort/Station des Bettes
- Datum der Prüfung
- Umfang der Prüfung (Wartung + DGUV V3)
- Messergebnisse (z. B. Schutzleiterwiderstand)
- Festgestellte Mängel und Maßnahmen (z. B. Reparatur, Austausch)
- Name, Unterschrift und Qualifikation der ausführenden Person
- Termin für nächste Prüfung
Formate:
- Wartungsprotokoll in Papier- oder Digitalform
- Eintrag in zentrales Geräteverwaltungs-System
- Anbringung eines Prüfaufklebers mit Datum der nächsten Prüfung
Maßnahmen bei Mängeln
- Kennzeichnung des defekten Betts („Außer Betrieb“)
- Sofortige Meldung an Medizintechnik/Haustechnik
- Reparatur oder Ersatz durch autorisierte Stelle
- Wiederholte Prüfung vor erneuter Inbetriebnahme
